DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Eine Nutzung der Inter­net­seite https://tinamamczur.com ist grund­sät­zlich ohne jede Angabe per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en möglich. Sofern eine betrof­fene Per­son beson­dere Ser­vices über diese Inter­net­seite in Anspruch nehmen möchte, kön­nte jedoch eine Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en erforder­lich wer­den. Ist die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en erforder­lich und beste­ht für eine solche Ver­ar­beitung keine geset­zliche Grund­lage, hole ich generell eine Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son ein.

Die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, beispiel­sweise des Namens, der Anschrift, E‑Mail-Adresse oder Tele­fon­num­mer ein­er betrof­fe­nen Per­son, erfol­gt stets im Ein­klang mit der Daten­schutz-Grund­verord­nung und in Übere­in­stim­mung mit den für https://tinamamczur.com gel­tenden lan­desspez­i­fis­chen Daten­schutzbes­tim­mungen. Mit­tels dieser Daten­schutzerk­lärung möchte ich die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von mir erhobe­nen, genutzten und ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en informieren. Fern­er wer­den betrof­fene Per­so­n­en mit­tels dieser Daten­schutzerk­lärung über die ihnen zuste­hen­den Rechte aufgek­lärt.

Die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche, Tina Mam­czur, hat zahlre­iche tech­nis­che und organ­isatorische Maß­nah­men umge­set­zt, um einen möglichst lück­en­losen Schutz der über diese Inter­net­seite ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en sicherzustellen. Den­noch kön­nen Inter­net­basierte Datenüber­tra­gun­gen grund­sät­zlich Sicher­heit­slück­en aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleis­tet wer­den kann. Aus diesem Grund ste­ht es jed­er betrof­fe­nen Per­son frei, per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en auch auf alter­na­tiv­en Wegen, beispiel­sweise tele­fonisch, an mich zu über­mit­teln.

1. Begriffs­bes­tim­mungen
Die Daten­schutzerk­lärung von https://tinamamczur.com beruht auf den Begrif­flichkeit­en, die durch den Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber beim Erlass der Daten­schutz-Grund­verord­nung (DS-GVO) ver­wen­det wur­den. Diese Daten­schutzerk­lärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für meine Kun­den und Geschäftspart­ner ein­fach les­bar und ver­ständlich sein. Um dies zu gewährleis­ten, möchte ich vor­ab die ver­wen­de­ten Begrif­flichkeit­en erläutern.

Ich ver­wende in dieser Daten­schutzerk­lärung unter anderem die fol­gen­den Begriffe:

a) per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en


Per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en sind alle Infor­ma­tio­nen, die sich auf eine iden­ti­fizierte oder iden­ti­fizier­bare natür­liche Per­son (im Fol­gen­den „betrof­fene Per­son“) beziehen. Als iden­ti­fizier­bar wird eine natür­liche Per­son ange­se­hen, die direkt oder indi­rekt, ins­beson­dere mit­tels Zuord­nung zu ein­er Ken­nung wie einem Namen, zu ein­er Kennnum­mer, zu Stan­dort­dat­en, zu ein­er Online-Ken­nung oder zu einem oder mehreren beson­deren Merk­malen, die Aus­druck der physis­chen, phys­i­ol­o­gis­chen, genetis­chen, psy­chis­chen, wirtschaftlichen, kul­turellen oder sozialen Iden­tität dieser natür­lichen Per­son sind, iden­ti­fiziert wer­den kann.

b) betrof­fene Per­son


Betrof­fene Per­son ist jede iden­ti­fizierte oder iden­ti­fizier­bare natür­liche Per­son, deren per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en von der für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen ver­ar­beit­et wer­den.

c) Ver­ar­beitung


Ver­ar­beitung ist jed­er mit oder ohne Hil­fe automa­tisiert­er Ver­fahren aus­ge­führte Vor­gang oder jede solche Vor­gangsrei­he im Zusam­men­hang mit per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wie das Erheben, das Erfassen, die Organ­i­sa­tion, das Ord­nen, die Spe­icherung, die Anpas­sung oder Verän­derung, das Ausle­sen, das Abfra­gen, die Ver­wen­dung, die Offen­le­gung durch Über­mit­tlung, Ver­bre­itung oder eine andere Form der Bere­it­stel­lung, den Abgle­ich oder die Verknüp­fung, die Ein­schränkung, das Löschen oder die Ver­nich­tung.

d) Ein­schränkung der Ver­ar­beitung


Ein­schränkung der Ver­ar­beitung ist die Markierung gespe­ichert­er per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en mit dem Ziel, ihre kün­ftige Ver­ar­beitung einzuschränken.

e) Pro­fil­ing


Pro­fil­ing ist jede Art der automa­tisierten Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die darin beste­ht, dass diese per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­wen­det wer­den, um bes­timmte per­sön­liche Aspek­te, die sich auf eine natür­liche Per­son beziehen, zu bew­erten, ins­beson­dere, um Aspek­te bezüglich Arbeit­sleis­tung, wirtschaftlich­er Lage, Gesund­heit, per­sön­lich­er Vor­lieben, Inter­essen, Zuver­läs­sigkeit, Ver­hal­ten, Aufen­thalt­sort oder Ortswech­sel dieser natür­lichen Per­son zu analysieren oder vorherzusagen.

f) Pseu­do­nymisierung


Pseu­do­nymisierung ist die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en in ein­er Weise, auf welche die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ohne Hinzuziehung zusät­zlich­er Infor­ma­tio­nen nicht mehr ein­er spez­i­fis­chen betrof­fe­nen Per­son zuge­ord­net wer­den kön­nen, sofern diese zusät­zlichen Infor­ma­tio­nen geson­dert auf­be­wahrt wer­den und tech­nis­chen und organ­isatorischen Maß­nah­men unter­liegen, die gewährleis­ten, dass die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht ein­er iden­ti­fizierten oder iden­ti­fizier­baren natür­lichen Per­son zugewiesen wer­den.

g) Ver­ant­wortliche oder für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche


Ver­ant­wortliche oder für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche ist die natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die allein oder gemein­sam mit anderen über die Zwecke und Mit­tel der Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en entschei­det. Sind die Zwecke und Mit­tel dieser Ver­ar­beitung durch das Union­srecht oder das Recht der Mit­glied­staat­en vorgegeben, so kann die Ver­ant­wortliche beziehungsweise kön­nen die bes­timmten Kri­te­rien sein­er Benen­nung nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en vorge­se­hen wer­den.

h) Auf­tragsver­ar­beit­er


Auf­tragsver­ar­beit­er ist eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, die per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en im Auf­trag der Ver­ant­wortlichen ver­ar­beit­et.

i) Empfänger


Empfänger ist eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle, der per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en offen­gelegt wer­den, unab­hängig davon, ob es sich bei ihr um einen Drit­ten han­delt oder nicht. Behör­den, die im Rah­men eines bes­timmten Unter­suchungsauf­trags nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en möglicher­weise per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en erhal­ten, gel­ten jedoch nicht als Empfänger.

j) Drit­ter


Drit­ter ist eine natür­liche oder juris­tis­che Per­son, Behörde, Ein­rich­tung oder andere Stelle außer der betrof­fe­nen Per­son, der Ver­ant­wortlichen, dem Auf­tragsver­ar­beit­er und den Per­so­n­en, die unter der unmit­tel­baren Ver­ant­wor­tung der Ver­ant­wortlichen oder des Auf­tragsver­ar­beit­ers befugt sind, die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zu ver­ar­beit­en.

k) Ein­willi­gung


Ein­willi­gung ist jede von der betrof­fe­nen Per­son frei­willig für den bes­timmten Fall in informiert­er Weise und unmissver­ständlich abgegebene Wil­lens­bekun­dung in Form ein­er Erk­lärung oder ein­er son­sti­gen ein­deuti­gen bestäti­gen­den Hand­lung, mit der die betrof­fene Per­son zu ver­ste­hen gibt, dass sie mit der Ver­ar­beitung der sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ein­ver­standen ist.

2. Name und Anschrift der für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen
Ver­ant­wortliche im Sinne der Daten­schutz-Grund­verord­nung, son­stiger in den Mit­glied­staat­en der Europäis­chen Union gel­tenden Daten­schutzge­set­ze und ander­er Bes­tim­mungen mit daten­schutzrechtlichem Charak­ter ist:

Tina Mam­czur, Dessauer Str. 7, 04129 Leipzig
, Deutsch­land


Tel.: +49 157 51131639


E‑Mail: hello(at)tinamamczur.com


Web­site: https://tinamamczur.com

3. Erfas­sung von all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen
Die Inter­net­seite https://tinamamczur.com erfasst mit jedem Aufruf der Inter­net­seite durch eine betrof­fene Per­son oder ein automa­tisiertes Sys­tem eine Rei­he von all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen. Diese all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen wer­den in den Log­files des Servers gespe­ichert. Erfasst wer­den kön­nen die (1) ver­wen­de­ten Browser­typen und Ver­sio­nen, (2) das vom zugreifend­en Sys­tem ver­wen­dete Betrieb­ssys­tem, (3) die Inter­net­seite, von welch­er ein zugreifend­es Sys­tem auf unsere Inter­net­seite gelangt (soge­nan­nte Refer­rer), (4) die Unter­web­seit­en, welche über ein zugreifend­es Sys­tem auf unser­er Inter­net­seite anges­teuert wer­den, (5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Inter­net­seite, (6) eine Inter­net-Pro­tokoll-Adresse (IP-Adresse), (7) der Inter­net-Ser­vice-Provider des zugreifend­en Sys­tems und (8) son­stige ähn­liche Dat­en und Infor­ma­tio­nen, die der Gefahren­ab­wehr im Falle von Angrif­f­en auf unsere infor­ma­tion­stech­nol­o­gis­chen Sys­teme dienen.
Bei der Nutzung dieser all­ge­meinen Dat­en und Infor­ma­tio­nen ziehe ich keine Rückschlüsse auf die betrof­fene Per­son. Diese Infor­ma­tio­nen wer­den vielmehr benötigt, um (1) die Inhalte der Inter­net­seite kor­rekt auszuliefern, (2) die Inhalte der Inter­net­seite sowie die Wer­bung für diese zu opti­mieren, (3) die dauer­hafte Funk­tions­fähigkeit der infor­ma­tion­stech­nol­o­gis­chen Sys­teme und der Tech­nik unser­er Inter­net­seite zu gewährleis­ten sowie (4) um Strafver­fol­gungs­be­hör­den im Falle eines Cyberan­griffes die zur Strafver­fol­gung notwendi­gen Infor­ma­tio­nen bere­itzustellen. Diese anonym erhobe­nen Dat­en und Infor­ma­tio­nen wer­den durch mich daher ein­er­seits sta­tis­tisch und fern­er mit dem Ziel aus­gew­ertet, den Daten­schutz und die Daten­sicher­heit meines Inter­ne­tauftritts zu erhöhen, um let­ztlich ein opti­males Schutzniveau für die von mir ver­ar­beit­eten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en sicherzustellen. Die anony­men Dat­en der Serv­er-Log­files wer­den getren­nt von allen durch eine betrof­fene Per­son angegebe­nen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gespe­ichert.

4. Rou­tinemäßige Löschung und Sper­rung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en
Die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche ver­ar­beit­et und spe­ichert per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en der betrof­fe­nen Per­son nur für den Zeitraum, der zur Erre­ichung des Spe­icherungszwecks erforder­lich ist oder sofern dies durch den Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber oder einen anderen Geset­zge­ber in Geset­zen oder Vorschriften, welchen die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche unter­liegt, vorge­se­hen wurde.
 Ent­fällt der Spe­icherungszweck oder läuft eine vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber oder einem anderen zuständi­gen Geset­zge­ber vorgeschriebene Spe­icher­frist ab, wer­den die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en rou­tinemäßig und entsprechend den geset­zlichen Vorschriften ges­per­rt oder gelöscht.

5. Rechte der betrof­fe­nen Per­son

a) Recht auf Bestä­ti­gung


Jede betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber eingeräumte Recht, von der für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen eine Bestä­ti­gung darüber zu ver­lan­gen, ob sie betr­e­f­fende per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en ver­ar­beit­et wer­den. Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Bestä­ti­gungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche wen­den.

b) Recht auf Auskun­ft


Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, jed­erzeit von der für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen unent­geltliche Auskun­ft über die zu sein­er Per­son gespe­icherten per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en und eine Kopie dieser Auskun­ft zu erhal­ten. Fern­er hat der Europäis­che Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber der betrof­fe­nen Per­son Auskun­ft über fol­gende Infor­ma­tio­nen zuge­s­tanden:

  • die Ver­ar­beitungszwecke

  • die Kat­e­gorien per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die ver­ar­beit­et wer­den

  • die Empfänger oder Kat­e­gorien von Empfängern, gegenüber denen die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en offen­gelegt wor­den sind oder noch offen­gelegt wer­den, ins­beson­dere bei Empfängern in Drit­tlän­dern oder bei inter­na­tionalen Organ­i­sa­tio­nen
  • falls möglich die geplante Dauer, für die die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gespe­ichert wer­den, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kri­te­rien für die Fes­tle­gung dieser Dauer

  • das Beste­hen eines Rechts auf Berich­ti­gung oder Löschung der sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en oder auf Ein­schränkung der Ver­ar­beitung durch die Ver­ant­wortliche oder eines Wider­spruch­srechts gegen diese Ver­ar­beitung

  • das Beste­hen eines Beschw­erderechts bei ein­er Auf­sichts­be­hörde
  • wenn die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht bei der betrof­fe­nen Per­son erhoben wer­den: Alle ver­füg­baren Infor­ma­tio­nen über die Herkun­ft der Dat­en

  • das Beste­hen ein­er automa­tisierten Entschei­dungs­find­ung ein­schließlich Pro­fil­ing gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumin­d­est in diesen Fällen — aus­sagekräftige Infor­ma­tio­nen über die involvierte Logik sowie die Trag­weite und die angestrebten Auswirkun­gen ein­er der­ar­ti­gen Ver­ar­beitung für die betrof­fene Per­son

Fern­er ste­ht der betrof­fe­nen Per­son ein Auskun­ft­srecht darüber zu, ob per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en an ein Drit­t­land oder an eine inter­na­tionale Organ­i­sa­tion über­mit­telt wur­den. Sofern dies der Fall ist, so ste­ht der betrof­fe­nen Per­son im Übri­gen das Recht zu, Auskun­ft über die geeigneten Garantien im Zusam­men­hang mit der Über­mit­tlung zu erhal­ten.
Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Auskun­ft­srecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche wen­den.

c) Recht auf Berich­ti­gung


Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die unverzügliche Berich­ti­gung sie betr­e­f­fend­er unrichtiger per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zu ver­lan­gen. Fern­er ste­ht der betrof­fe­nen Per­son das Recht zu, unter Berück­sich­ti­gung der Zwecke der Ver­ar­beitung, die Ver­voll­ständi­gung unvoll­ständi­ger per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en — auch mit­tels ein­er ergänzen­den Erk­lärung — zu ver­lan­gen.
 Möchte eine betrof­fene Per­son dieses Berich­ti­gungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche wen­den.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen wer­den)


Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von der Ver­ant­wortlichen zu ver­lan­gen, dass die sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en unverzüglich gelöscht wer­den, sofern ein­er der fol­gen­den Gründe zutrifft und soweit die Ver­ar­beitung nicht erforder­lich ist:

  • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den für solche Zwecke erhoben oder auf son­stige Weise ver­ar­beit­et, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
  • Die betrof­fene Per­son wider­ruft ihre Ein­willi­gung, auf die sich die Ver­ar­beitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an ein­er ander­weit­i­gen Rechts­grund­lage für die Ver­ar­beitung.

  • Die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung ein, und es liegen keine vor­rangi­gen berechtigten Gründe für die Ver­ar­beitung vor, oder die betrof­fene Per­son legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung ein.

  • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den unrecht­mäßig ver­ar­beit­et.

  • Die Löschung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ist zur Erfül­lung ein­er rechtlichen Verpflich­tung nach dem Union­srecht oder dem Recht der Mit­glied­staat­en erforder­lich, dem die Ver­ant­wortliche unter­liegt.

  • Die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wur­den in Bezug auf ange­botene Dien­ste der Infor­ma­tion­s­ge­sellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.

Sofern ein­er der oben genan­nten Gründe zutrifft und eine betrof­fene Per­son die Löschung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die bei https://tinamamczur.com gespe­ichert sind, ver­an­lassen möchte, kann sie sich hierzu jed­erzeit an die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche wen­den. Diese wird ver­an­lassen, dass dem Löschver­lan­gen unverzüglich nachgekom­men wird. 
Wur­den die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en von https://tinamamczur.com öffentlich gemacht und ist Tina Mam­czur als Ver­ant­wortliche gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en verpflichtet, so trifft sie unter Berück­sich­ti­gung der ver­füg­baren Tech­nolo­gie und der Imple­men­tierungskosten angemessene Maß­nah­men, auch tech­nis­ch­er Art, um andere für die Daten­ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche, welche die veröf­fentlicht­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­ar­beit­en, darüber in Ken­nt­nis zu set­zen, dass die betrof­fene Per­son von diesen anderen für die Daten­ver­ar­beitung Ver­ant­wortlichen die Löschung sämtlich­er Links zu diesen per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en oder von Kopi­en oder Rep­lika­tio­nen dieser per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ver­langt hat, soweit die Ver­ar­beitung nicht erforder­lich ist. Die Inhab­erin der Web­seite https://tinamamczur.com wird im Einzelfall das Notwendi­ge ver­an­lassen.

e) Recht auf Ein­schränkung der Ver­ar­beitung


Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, von der Ver­ant­wortlichen die Ein­schränkung der Ver­ar­beitung zu ver­lan­gen, wenn eine der fol­gen­den Voraus­set­zun­gen gegeben ist:

  • Die Richtigkeit der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en wird von der betrof­fe­nen Per­son bestrit­ten, und zwar für eine Dauer, die es der Ver­ant­wortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zu über­prüfen.

  • Die Ver­ar­beitung ist unrecht­mäßig, die betrof­fene Per­son lehnt die Löschung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ab und ver­langt stattdessen die Ein­schränkung der Nutzung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en.

  • Die Ver­ant­wortliche benötigt die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en für die Zwecke der Ver­ar­beitung nicht länger, die betrof­fene Per­son benötigt sie jedoch zur Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Recht­sansprüchen.

  • Die betrof­fene Per­son hat Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO ein­gelegt und es ste­ht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe der Ver­ant­wortlichen gegenüber denen der betrof­fe­nen Per­son über­wiegen. 

Sofern eine der oben genan­nten Voraus­set­zun­gen gegeben ist und eine betrof­fene Per­son die Ein­schränkung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, die bei https://tinamamczur.com gespe­ichert sind, ver­lan­gen möchte, kann sie sich hierzu jed­erzeit an die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche wen­den. Diese wird die Ein­schränkung der Ver­ar­beitung ver­an­lassen.

f) Recht auf Datenüber­trag­barkeit


Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, die sie betr­e­f­fend­en per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en, welche durch die betrof­fene Per­son einem Ver­ant­wortlichen bere­it­gestellt wur­den, in einem struk­turi­erten, gängi­gen und maschi­nen­les­baren For­mat zu erhal­ten. Sie hat außer­dem das Recht, diese Dat­en einem anderen Ver­ant­wortlichen ohne Behin­derung durch den Ver­ant­wortlichen, dem die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­it­gestellt wur­den, zu über­mit­teln, sofern die Ver­ar­beitung auf der Ein­willi­gung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buch­stabe a DS-GVO oder auf einem Ver­trag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­stabe b DS-GVO beruht und die Ver­ar­beitung mith­il­fe automa­tisiert­er Ver­fahren erfol­gt, sofern die Ver­ar­beitung nicht für die Wahrnehmung ein­er Auf­gabe erforder­lich ist, die im öffentlichen Inter­esse liegt oder in Ausübung öffentlich­er Gewalt erfol­gt, welche dem Ver­ant­wortlichen über­tra­gen wurde.
Fern­er hat die betrof­fene Per­son bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenüber­trag­barkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en direkt von einem Ver­ant­wortlichen an einen anderen Ver­ant­wortlichen über­mit­telt wer­den, soweit dies tech­nisch mach­bar ist und sofern hier­von nicht die Rechte und Frei­heit­en ander­er Per­so­n­en beein­trächtigt wer­den.
Zur Gel­tend­machung des Rechts auf Datenüber­trag­barkeit kann sich die betrof­fene Per­son jed­erzeit an die Ver­ant­wortliche wen­den.

g) Recht auf Wider­spruch


Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­deren Sit­u­a­tion ergeben, jed­erzeit gegen die Ver­ar­beitung sie betr­e­f­fend­er per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die auf­grund von Art. 6 Abs. 1 Buch­staben e oder f DS-GVO erfol­gt, Wider­spruch einzule­gen. Dies gilt auch für ein auf diese Bes­tim­mungen gestütztes Pro­fil­ing.
 https://tinamamczur.com ver­ar­beit­et die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en im Falle des Wider­spruchs nicht mehr, es sei denn, wir kön­nen zwin­gende schutzwürdi­ge Gründe für die Ver­ar­beitung nach­weisen, die den Inter­essen, Recht­en und Frei­heit­en der betrof­fe­nen Per­son über­wiegen, oder die Ver­ar­beitung dient der Gel­tend­machung, Ausübung oder Vertei­di­gung von Recht­sansprüchen.
 Ver­ar­beit­et https://tinamamczur.com per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en, um Direk­twer­bung zu betreiben, so hat die betrof­fene Per­son das Recht, jed­erzeit Wider­spruch gegen die Ver­ar­beitung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en zum Zwecke der­ar­tiger Wer­bung einzule­gen. Dies gilt auch für das Pro­fil­ing, soweit es mit solch­er Direk­twer­bung in Verbindung ste­ht. Wider­spricht die betrof­fene Per­son gegenüber https://tinamamczur.com der Ver­ar­beitung für Zwecke der Direk­twer­bung, so wird die Ver­ant­wortliche die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en nicht mehr für diese Zwecke ver­ar­beit­en.
 Zudem hat die betrof­fene Per­son das Recht, aus Grün­den, die sich aus ihrer beson­deren Sit­u­a­tion ergeben, gegen die sie betr­e­f­fende Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en, die bei https://tinamamczur.com zu wis­senschaftlichen oder his­torischen Forschungszweck­en oder zu sta­tis­tis­chen Zweck­en gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfol­gen, Wider­spruch einzule­gen, es sei denn, eine solche Ver­ar­beitung ist zur Erfül­lung ein­er im öffentlichen Inter­esse liegen­den Auf­gabe erforder­lich.
Zur Ausübung des Rechts auf Wider­spruch kann sich die betrof­fene Per­son direkt an die Ver­ant­wortliche wen­den. Der betrof­fe­nen Per­son ste­ht es fern­er frei, im Zusam­men­hang mit der Nutzung von Dien­sten der Infor­ma­tion­s­ge­sellschaft, ungeachtet der Richtlin­ie 2002/58/EG, ihr Wider­spruch­srecht mit­tels automa­tisiert­er Ver­fahren auszuüben, bei denen tech­nis­che Spez­i­fika­tio­nen ver­wen­det wer­den.

h) Automa­tisierte Entschei­dun­gen im Einzelfall ein­schließlich Pro­fil­ing


Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, nicht ein­er auss­chließlich auf ein­er automa­tisierten Ver­ar­beitung — ein­schließlich Pro­fil­ing — beruhen­den Entschei­dung unter­wor­fen zu wer­den, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung ent­fal­tet oder sie in ähn­lich­er Weise erhe­blich beein­trächtigt, sofern die Entschei­dung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwis­chen der betrof­fe­nen Per­son und der Ver­ant­wortlichen erforder­lich ist, oder (2) auf­grund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mit­glied­staat­en, denen die Ver­ant­wortliche unter­liegt, zuläs­sig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maß­nah­men zur Wahrung der Rechte und Frei­heit­en sowie der berechtigten Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son enthal­ten oder (3) mit aus­drück­lich­er Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son erfol­gt.
 Ist die Entschei­dung (1) für den Abschluss oder die Erfül­lung eines Ver­trags zwis­chen der betrof­fe­nen Per­son und der Ver­ant­wortlichen erforder­lich oder (2) erfol­gt sie mit aus­drück­lich­er Ein­willi­gung der betrof­fe­nen Per­son, trifft die Ver­ant­wortliche angemessene Maß­nah­men, um die Rechte und Frei­heit­en sowie die berechtigten Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son zu wahren, wozu min­destens das Recht auf Erwirkung des Ein­greifens ein­er Per­son seit­ens der Ver­ant­wortlichen, auf Dar­legung des eige­nen Stand­punk­ts und auf Anfech­tung der Entschei­dung gehört.
Möchte die betrof­fene Per­son Rechte mit Bezug auf automa­tisierte Entschei­dun­gen gel­tend machen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche wen­den.

i) Recht auf Wider­ruf ein­er daten­schutzrechtlichen Ein­willi­gung


Jede von der Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en betrof­fene Per­son hat das vom Europäis­chen Richtlin­ien- und Verord­nungs­ge­ber gewährte Recht, eine Ein­willi­gung zur Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en jed­erzeit zu wider­rufen.
 Möchte die betrof­fene Per­son ihr Recht auf Wider­ruf ein­er Ein­willi­gung gel­tend machen, kann sie sich hierzu jed­erzeit an die für die Ver­ar­beitung Ver­ant­wortliche wen­den.

6. Rechts­grund­lage der Ver­ar­beitung

Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unser­er Gruppe als Rechts­grund­lage für Ver­ar­beitungsvorgänge, bei denen wir eine Ein­willi­gung für einen bes­timmten Ver­ar­beitungszweck ein­holen. Ist die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zur Erfül­lung eines Ver­trags, dessen Ver­tragspartei die betrof­fene Per­son ist, erforder­lich, wie dies beispiel­sweise bei Ver­ar­beitungsvorgän­gen der Fall ist, die für eine Liefer­ung von Waren oder die Erbringung ein­er son­sti­gen Leis­tung oder Gegen­leis­tung notwendig sind, so beruht die Ver­ar­beitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gle­ich­es gilt für solche Ver­ar­beitungsvorgänge die zur Durch­führung vorver­traglich­er Maß­nah­men erforder­lich sind, etwa in Fällen von Anfra­gen zu den Pro­duk­ten oder Leis­tun­gen. Unter­liegt unsere Gruppe ein­er rechtlichen Verpflich­tung durch welche eine Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en erforder­lich wird, wie beispiel­sweise zur Erfül­lung steuer­lich­er Pflicht­en, so basiert die Ver­ar­beitung auf Art.
6 I lit. c DS-GVO. In sel­te­nen Fällen kön­nte die Ver­ar­beitung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en erforder­lich wer­den, um lebenswichtige Inter­essen der betrof­fe­nen Per­son oder ein­er anderen natür­lichen Per­son zu schützen. Dies wäre beispiel­sweise der Fall, wenn ein Besuch­er in meinem Betrieb ver­let­zt wer­den würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendat­en oder son­stige lebenswichtige Infor­ma­tio­nen an einen Arzt, ein Kranken­haus oder son­stige Dritte weit­ergegeben wer­den müssten. Dann würde die Ver­ar­beitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Let­ztlich kön­nten Ver­ar­beitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechts­grund­lage basieren Ver­ar­beitungsvorgänge, die von kein­er der vor­ge­nan­nten Rechts­grund­la­gen erfasst wer­den, wenn die Ver­ar­beitung zur Wahrung eines berechtigten Inter­ess­es unser­er Gruppe oder eines Drit­ten erforder­lich ist, sofern die Inter­essen, Grun­drechte und Grund­frei­heit­en des Betrof­fe­nen nicht über­wiegen. Solche Ver­ar­beitungsvorgänge sind uns ins­beson­dere deshalb ges­tat­tet, weil sie durch den Europäis­chen Geset­zge­ber beson­ders erwäh­nt wur­den. Er ver­trat insoweit die Auf­fas­sung, dass ein berechtigtes Inter­esse anzunehmen sein kön­nte, wenn die betrof­fene Per­son ein Kunde der Ver­ant­wortlichen ist (Erwä­gungs­grund 47 Satz 2 DS-GVO).

7. Berechtigte Inter­essen an der Ver­ar­beitung, die von der Ver­ant­wortlichen oder einem Drit­ten ver­fol­gt wer­den

Basiert die Ver­ar­beitung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Inter­esse die Durch­führung unser­er Geschäft­stätigkeit zugun­sten des Woh­lerge­hens all unser­er Mit­glieder.

8. Dauer, für die die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en gespe­ichert wer­den

Das Kri­teri­um für die Dauer der Spe­icherung von per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en ist die jew­eilige geset­zliche Auf­be­wahrungs­frist. Nach Ablauf der Frist wer­den die entsprechen­den Dat­en rou­tinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Ver­tragser­fül­lung oder Ver­tragsan­bah­nung erforder­lich sind.

9. Geset­zliche oder ver­tragliche Vorschriften zur Bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en; Erforder­lichkeit für den Ver­tragsab­schluss; Verpflich­tung der betrof­fe­nen Per­son, die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­itzustellen; mögliche Fol­gen der Nicht­bere­it­stel­lung

Ich kläre Sie darüber auf, dass die Bere­it­stel­lung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en zum Teil geset­zlich vorgeschrieben ist (z. B. Steuer­vorschriften) oder sich auch aus ver­traglichen Regelun­gen (z. B. Angaben zum Ver­tragspart­ner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Ver­tragss­chluss erforder­lich sein, dass eine betrof­fene Per­son uns per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en zur Ver­fü­gung stellt, die in der Folge durch uns ver­ar­beit­et wer­den müssen. Die betrof­fene Per­son ist beispiel­sweise verpflichtet uns per­so­n­en­be­zo­gene Dat­en bere­itzustellen, wenn die Inhab­erin von https://tinamamczur.com mit ihr einen Ver­trag abschließt. Eine Nicht­bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en hätte zur Folge, dass der Ver­trag mit dem Betrof­fe­nen nicht geschlossen wer­den kön­nte. Vor ein­er Bere­it­stel­lung per­so­n­en­be­zo­gen­er Dat­en durch den Betrof­fe­nen muss sich der Betrof­fene an die Ver­ant­wortliche wen­den. Die Ver­ant­wortliche klärt den Betrof­fe­nen einzelfall­be­zo­gen darüber auf, ob die Bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en geset­zlich oder ver­traglich vorgeschrieben oder für den Ver­tragsab­schluss erforder­lich ist, ob eine Verpflich­tung beste­ht, die per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en bere­itzustellen, und welche Fol­gen die Nicht­bere­it­stel­lung der per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en hätte.

10. Beste­hen ein­er automa­tisierten Entschei­dungs­find­ung

Als ver­ant­wor­tungs­be­wusste Per­son verzichte ich auf eine automa­tis­che Entschei­dungs­find­ung oder ein Pro­fil­ing.

Erstellt mit Hil­fe des Daten­schutzerk­lärungs-Gen­er­a­tors der Deutschen Gesellschaft für Daten­schutz (DGD). Die Texte des Daten­schutzerk­lärungs-Gen­er­a­tors wur­den von Prof. Dr. h.c. Heiko Jon­ny Maniero und Recht­san­walt Chris­t­ian Solmecke erstellt und pub­liziert.

 

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